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Renault ZOE mit Überschrift

Ein Elektroauto als Dienstwagen?

Ja klar!

Und warum? Weil es wirtschaftlich ist, sowohl für den / die Eigentümer/in der Firma wie für den / die Mitarbeiter/in.

 

Renault ZOE Display Bordcomputer
Lenkrad Renault Zoe
Schalthebel Renault Zoe

Drei unserer geschäftlich genutzten Fahrzeuge sind inzwischen BEVs (Battery Electric Vehicle), reine Elektrofahrzeuge. Privat nutzen wir ein weiteres Elektroauto. Somit kann ich auf ca. 150.000 rein elektrisch zurückgelegte Kilometer zurückblicken.

Die private Nutzung eines Elektrofahrzeugs als Dienstwagen stellt wie bei jedem anderen Fahrzeug einen geldwerten Vorteil dar, die der/die Nutzende des Fahrzeugs versteuern muss. Hierzu stehen ihm/ihr zwei Wege der Besteuerung frei:  das Führen eines Fahrtenbuchs oder die Nutzung der so genannten „Ein-Prozent-Regelung“. Soweit ist dies sicher den Nutzenden von Dienstwagen bekannt.

Da Elektroautos in der Anschaffung bisher teurer waren als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, hat sich diese „Ein-Prozent-Regelung“ bis Ende Dezember 2018 oft negativ für Arbeitnehmende ausgewirkt, da 1 % des Fahrzeuglistenpreis des Elektroautos monatlich zu versteuern war.

Zwar wurde der anzusetzende Kaufpreis des Elektroautos um 8.000,- € für den Kauf des Akkus reduziert, bei einem Renault Zoe, bei dem der Akku gemietet war, ergab sich dadurch jedoch keine Reduzierung.

Interessant wurde es dann ab dem 1.1.2019, denn für alle ab diesem Datum gekauften oder geleasten Elektrofahrzeuge musste zur Berechnung des zu versteuernden Fahrzeugpreis nur noch der halbe Fahrzeuglistenpreis angesetzt werden. Allerdings entfiel damit auch der Abzug des Akkubetrags.

Renault Zoe vor Wiese

Hierdurch wurden Elektroautos als Dienstwagen für Mitarbeitende deutlich interessanter, da der zu versteuernde Anteil deutlich reduziert wurde. Somit bleibt den Nutzenden des Dienstwagens mehr „netto vom brutto“, oder mehr Auto für den gleichen steuerlichen Abzug.

Und um die Nachfrage nach Elektroautos weiter anzukurbeln, hat der Deutsche Bundestag am 8.11.2019 beschlossen, diese steuerliche Begünstigung von Dienstwagen ab dem 1.1.2020 für Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von maximal 40.000,- € noch stärker auszubauen. (Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrags war das Gesetz aber noch nicht rechtskräftig)

Bei Anschaffung eines Dienstwagens nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2030 ist der geldwerte Vorteil nur noch zu einem Viertel zu versteuern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug mindestens eine elektrische Reichweite von 60 km haben muss (ab 2025 von mindestens 80 km).

Wie sieht dies in einem vereinfachten Beispiel aus? Bei einem Kaufpreis eines Renault Zoe mit gemietetem Akku von z.B. 30.000,- € musste

  • beim Kauf des Fahrzeugs bis zum 31.12.2018 monatlich 300,- € versteuert werden,
  • beim Kauf des Fahrzeugs ab dem 1.1.2019 monatlich     150,- € versteuert werden und voraussichtlich
  • beim Kauf des Fahrzeugs ab dem 1.1.2020 monatlich       75,- € versteuert werden.

 

Dies soll als grobe Richtlinie dienen, genaueres muss man mit einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin besprechen.

Somit wird ein Elektroauto als Dienstwagen für Nutzende deutlich günstiger.

Und auch für den/die Firmeninhaber/in sind Elektroautos deutlich wirtschaftlicher, da einerseits die Wartungskosten niedriger als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sind. So liegen die Wartungskosten unserer Renault Zoe für die kleine Wartung um die 90,-  bis 100,- € pro Jahr. Bei den Zoes sind auch nur sehr wenige Reparaturen notwendig gewesen, sodass die Reparaturkosten sehr niedrig lagen. Die Verbrauchskosten lagen im Schnitt unter 4,50 € pro 100 km, da einerseits an der firmeneigenen Ladestation geladen werden konnte (Schnitt ca. 16,5 kWh/100 km x 0,27 €/kWh), andererseits an öffentlichen Ladestationen auch maximal 0,35 € pro kWh bezahlt wurden, teilweise waren auch kostenfreie Ladungen möglich.

 

Wichtigste Voraussetzung ist, dass im Bereich der Firma mindestens eine firmeneigene Ladestation vorhanden ist, an der das Elektroauto geladen werden kann.

Einschränkend muss man aber auch prüfen, ob ein Elektroauto bzw. welches Elektroauto für den Einsatzzweck bzw. für Mitarbeitende das richtige ist.

  • Welche Strecken müssen beruflich zurückgelegt werden? Wird überwiegend auf Autobahnen, Landstraßen oder in Städten gefahren? -> bestimmt die Akkugröße.
  • Muss Werkzeug oder Material mit dem Fahrzeug transportiert werden? – bestimmt den Fahrzeugtyp.
  • Wie häufig ist das Fahrzeug in der Firma geparkt und kann dann aufladen? -> wichtig ist hierbei die Ladegeschwindigkeit in Abhängigkeit der Leistung der Ladestation.
  • Für welche privat bedingten Fahrten soll das Fahrzeug genutzt werden? Sind auch Urlaubsfahrten dabei? -> Schnelllademöglichkeit mit mindestens 40 kW notwendig.
  • Wie viele Personen werden bei privat verursachten Fahrten mitfahren mit wie viel Gepäck? -> bestimmt die Fahrzeuggröße.

Für die Akzeptanz Mitarbeitender ist auch die öffentliche Ladeinfrastruktur im Umfeld des Wohnortes wichtig. Denn das Elektroauto muss auch in der Nähe der Wohnung geladen werden können, um nicht nach einer beruflichen Fahrt am Freitagabend mit leerem Akku da zustehen. Dies haben leider manche Energieversorger noch nicht erkannt.

Perfekt würde passen, wenn auf dem Wohnungsgrundstück ein Stellplatz mit Stromanschluss vorhanden ist. Zum Laden über Nacht reicht in vielen Fällen eine SchuKo-Steckdose aus, da an dieser mit entsprechendem Ladekabel bis zu 3,0 kWh pro Stunde (entspricht ca. 20 km Reichweite pro Stunde) geladen werden können. An einer Drehstromsteckdose können je nach CEE-Steckdose bis zu 11,0 kW (ca. 66 km/h) bzw. 22,0 kW (ca. 132 km/h) geladen werden. Sinnvollerweise sollte ein Zwischenzähler für diese Steckdose installiert werden, um den mit dem Dienstwagen geladenen Strom mit der Firma abrechnen zu können.

Ob das Elektroauto für den beruflichen Einsatzzweck funktioniert, lässt sich auch recht einfach ermitteln. Um Ladepausen unterwegs zu vermeiden, sollte die täglich zurückzulegende Fahrstrecke bei maximal 80% der Winterreichweite des Elektroautos liegen. Zusätzlich sollte innerhalb der Arbeitszeit an jedem Einsatztag auch noch eine Ladezeit an der Firmenladestation von 2,5 Stunden (Ladestation mit 22 kW) eingeplant werden können, um das Fahrzeug wieder aufzuladen.

Auch für die privaten Lebensverhältnisse muss das Fahrzeug passen, aber das muss jeder bzw. jede Mitarbeitende für sich selbst entscheiden. Ich persönlich habe bereits mehrfach Familien mit zwei kleinen Kindern und ihrer Zoe an Ladestationen getroffen, die während des Ladehalts auf ihrer Urlaubsfahrt eine Spielpause mit den Kindern eingelegt haben.

So, dann bleibt nur noch eines: Überzeugungsarbeit leisten!

Entweder als Firmeninhaber/in die Mitarbeitenden überzeugen, oder als Mitarbeitende den/die Firmeninhaber/in.

 

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