An 7 Tagen pro Woche sind wir und die Assistance rund um die Uhr für Sie da! Mit schneller unbürokratischer Hilfe – in Deutschland und in 38 Ländern Europas.
0151 – 258 367 60*
Wir sind 24 Stunden erreichbar. Außerhalb unserer Öffnungszeiten werden Sie direkt mit unserem Abschleppdienst verbunden.
Sie haben einen Unfall oder eine Panne?
Wir
- sind 24 Stunden für Sie erreichbar
- schleppen Sie ab
- stellen Ihnen ein Ersatzwagen zur Verfügung
- lassen Ihren Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag
- übernehmen die Versicherungsmodalitäten und wickeln den Schaden direkt über Ihre Versicherung ab
- reparieren als Karosserie-Fachbetrieb mit der Kompetenz des Herstellers und mit Originalersatzteilen
Sollten Sie nicht „gleich um die Ecke“ einen Unfall oder eine Panne haben, so kümmern wir uns um
- das Abschleppen in die nächste Werkstatt
- die Organisation der Weiterreise
- gegebenenfalls um eine Hotelübernachtung
- die Ersatzteilversorgung für Ihre Reparatur
Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
- Sichern Sie die Unfallstelle ab
- Leisten Sie Erste Hilfe
- Verständigen Sie Polizei und Rettungskräfte, sofern erforderlich
- Fertigen Sie selbst Bilder von der Unfallstelle und den Unfallfahrzeugen an
- Nehmen Sie Kontakt-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten von Ihrem Unfallgegner auf
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab
- Nutzen Sie unsere Unfallhotline, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist – wir schleppen Sie ab!
- Wichtig: Weisen Sie fremde Schlepphilfe zurück!
Was muss ich nach einem Unfall tun?
- Melden Sie Ihren Schaden bei uns und vereinbaren Sie einen Termin
- Bringen Sie Ihre Versicherungsdaten und ggf. den Unfallbericht mit
- Bringen Sie die Kontakt-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten von Ihrem Unfallgegner mit
- Die Abwicklung mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung übernehmen wir – schnell und unbürokratisch!
Haftplicht- oder Vollkaskoschaden?
Bei einem Unfall, der durch den Unfallgegner verschuldet wurde, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Alle Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
- Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen
- Streitfälle werden kostenfrei durch einen Rechtsanwalt bearbeitet (kostenfrei)
- Sie müssen nicht in Vorleistung treten – wir rechnen den Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung ab
Ein Unfallschaden, den Sie selbst verursacht haben, wird von Ihrer Vollkaskoversicherung übernommen. Sie bezahlen ggf. nur Ihre Selbstbeteiligung.
- Wir reichen den Schaden bei Ihrer Versicherung ein und erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung
- Ihrer Versicherung lässt den Schaden ggf. durch einen Gutachter bewerten
- Sie müssen nicht in Vorleistung treten – wir rechnen den Schaden direkt mit Ihrer Versicherung ab
Nachfolgend können Sie online einen Werkstatttermin vereinbaren.
* Es gelten die gewöhnlichen Verbindungstarife Ihres Anbieters bei einem Anruf in das deutsche Mobilfunknetz.