Autohaus Tabor
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Pannen- & Unfallservice 24h

An 7 Tagen pro Woche sind wir und die Assistance rund um die Uhr für Sie da! Mit schneller unbürokratischer Hilfe – in Deutschland und in 38 Ländern Europas.

Abschleppdienst

 0151 – 258 367 60*

Wir sind 24 Stunden erreichbar. Außerhalb unserer Öffnungszeiten werden Sie direkt mit unserem Abschleppdienst verbunden. 

 

 

Unfallhotline

Sie haben einen Unfall oder eine Panne?

 

Wir

  • sind 24 Stunden für Sie erreichbar
  • schleppen Sie ab
  • stellen Ihnen ein Ersatzwagen zur Verfügung
  • lassen Ihren Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag
  • übernehmen die Versicherungsmodalitäten und wickeln den Schaden direkt über Ihre Versicherung ab
  • reparieren als Karosserie-Fachbetrieb mit der Kompetenz des Herstellers und mit Originalersatzteilen

 

Sollten Sie nicht „gleich um die Ecke“ einen Unfall oder eine Panne haben, so kümmern wir uns um

  • das Abschleppen in die nächste Werkstatt
  • die Organisation der Weiterreise
  • gegebenenfalls um eine Hotelübernachtung
  • die Ersatzteilversorgung für Ihre Reparatur

 

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab
  • Leisten Sie Erste Hilfe
  • Verständigen Sie Polizei und Rettungskräfte, sofern erforderlich
  • Fertigen Sie selbst Bilder von der Unfallstelle und den Unfallfahrzeugen an
  • Nehmen Sie Kontakt-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten von Ihrem Unfallgegner auf
  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab
  • Nutzen Sie unsere Unfallhotline, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist – wir schleppen Sie ab!
  • Wichtig: Weisen Sie fremde Schlepphilfe zurück!

 

Was muss ich nach einem Unfall tun?

  • Melden Sie Ihren Schaden bei uns und vereinbaren Sie einen Termin
  • Bringen Sie Ihre Versicherungsdaten und ggf. den Unfallbericht mit
  • Bringen Sie die Kontakt-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten von Ihrem Unfallgegner mit
  • Die Abwicklung mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung übernehmen wir – schnell und unbürokratisch!

 

Haftplicht- oder Vollkaskoschaden?

 

Bei einem Unfall, der durch den Unfallgegner verschuldet wurde, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Alle Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

  • Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen
  • Streitfälle werden kostenfrei durch einen Rechtsanwalt bearbeitet (kostenfrei)
  • Sie müssen nicht in Vorleistung treten – wir rechnen den Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung ab

 

Ein Unfallschaden, den Sie selbst verursacht haben, wird von Ihrer Vollkaskoversicherung übernommen. Sie bezahlen ggf. nur Ihre Selbstbeteiligung.

  • Wir reichen den Schaden bei Ihrer Versicherung ein und erstellen einen Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung
  • Ihrer Versicherung lässt den Schaden ggf. durch einen Gutachter bewerten
  • Sie müssen nicht in Vorleistung treten – wir rechnen den Schaden direkt mit Ihrer Versicherung ab

 

 

Nachfolgend können Sie online einen Werkstatttermin vereinbaren. 

 

* Es gelten die gewöhnlichen Verbindungstarife Ihres Anbieters bei einem Anruf in das deutsche Mobilfunknetz. 

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