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Warnweste, Verbandskasten & Co.: Das gehört in jedes Auto

Folgende Situation von uns kennt doch fast jeder.

Wir steigen in unser Auto ein.
Ist mein Tank voll oder ist das Ladekabel für mein Elektrofahrzeug im Kofferraum?
Habe ich mein Handy dabei und ist das passende Ladekabel in meiner Tasche?

Fragen, welche sich wahrscheinlich jeder von uns stellt, wenn wir eine Autofahrt antreten.  Zwar ist für viele von uns ein vollgeladenes Handy nicht mehr wegzudenken, jedoch sollten Sie sich auch Gedanken darüber machen, welche Dinge in Ihrem Auto gesetzlich vorzufinden sein müssen.

 

Stichwort Verbandskasten:

Da der Verbandskasten glücklicherweise bei den meisten unserer Kunden nie zum Einsatz kommt, läuft das Verfallsdatum auch gerne mal ab, ohne dass man es überhaupt mitbekommt. Falls auch Sie nicht wissen, wann Ihr Verbandskasten abläuft, schauen Sie einfach mal in Ihrem Auto nach. Denn in einer denkbaren Polizeikontrolle ist ein abgelaufener Verbandskasten genauso schlecht, wie kein Verbandskasten. Viel schlimmer wäre jedoch ein fehlender Verbandskasten in einer Notsituation – hier kann das Fehlen fatale Folgen haben. Fehlt der Verbandskasten in Ihrem Fahrzeug oder ist dieser abgelaufen, ist ein Verwahrungsgeld von 10,- € fällig.

Vorgeschriebener Inhalt des Verbandskastens nach DIN 13164:

• 1 x Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 x 2,5 cm
• 4 x Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 x 6 cm
• 1 x Verbandpäckchen K, DIN 13151-K
• 2 x Verbandpäckchen, DIN 13151-M
• 1 x Verbandpäckchen, DIN 13151-G
• 1 x Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 x 60 cm
• 1 x Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 x 80 cm
• 6 x Kompressen, 10 x 10 cm
• 2 x Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
• 3 x Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
• 2 x Dreiecktücher, DIN 13 168-D
• 1 x Rettungsdecke, 210 x 160cm
• 1 x Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
• 4 x Einmalhandschuhe, DIN EN 455
• 2 x Feuchttücher zur Hautreinigung
• 1 x 14-teiliges Fertigpflasterset
• 1 x Erste-Hilfe-Broschüre

 

Auch Warndreieck, Warnweste und Originalpapiere an Bord?

Das Warndreieck dient im Falle einer Panne oder eines Unfalls als Warnsignal für alle anderen Fahrzeuge, die sich Ihnen nähern. Sollte dies im Falle einer Verkehrskontrolle nicht im Fahrzeug aufzufinden oder einsatzbereit sein, kann hier eine Verwarnung oder auch ein Bußgeld in Höhe von 15,- Euro die Folge sein.

Achtung-Schild allgemeine Gefahrenstelle

Eine Warnweste pro Fahrzeug ist Pflicht:

In einer Pannen-oder Unfallsituation, darf auf keinen Fall Ihre Warnweste fehlen. Seit Juli 2014 gibt es in Deutschland die „Warnwestenpflicht“. Dies ist unabhängig wie viele Personen sich im Fahrzeug befinden. Ist aber in einer Kontrolle keine Warnweste vorzufinden, ist hier mit einem Bußgeld von 15,- Euro zu rechnen. Anders als in Frankreich zum Beispiel. Hier müssen alle Passagiere des Fahrzeugs eine Warnweste tragen, sobald diese, das Fahrzeug an einer Straße verlassen. Ist dies nicht der Fall, droht Ihnen ein Bußgeld. Sie fragen sich, wo Sie eine Warnweste kaufen können? Diese sind im Normalfall in jeder Tankstelle oder auch an Autobahnraststätten erhältlich.    

Nicht zu vergessen sind die Originaldokumente ihres Fahrzeug- und Führerscheins, welche Sie bei sich im Auto mitführen müssen. Andernfalls kann auch hier ein eine Verwarnung drohen.

>>Mit diesen Tipps sind Sie für eine Polizeikontrolle oder den Ernstfall stets gut vorbereitet und müssen mit keinerlei Strafen oder Bußgeldern rechnen.   

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