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Winterreifenpflicht im europäischen Ausland

Ein heißes Thema zur kalten Winterzeit. Sie spielen mit dem Gedanken während der Wintermonate nach Österreich, Italien oder in die Schweiz  zu verreisen?

Dann sollten Sie sich vorab mit den länderspezifischen Vorschriften zum Thema Winterreifen und Schneekettenplicht befassen um unschönen Überraschungen oder vermeidbaren Kosten aus dem Weg zu gehen.

Seit 2010 gilt in Deutschland die sogenannte „situative“ Winterreifenplicht. Da es aber europaweit keine einheitliche Regelung zu diesem Thema gibt, ist es ratsam, sich vor einer Autoreise ins Ausland über die dort geltenden Vorschriften zu informieren. Zum Beispiel warten bei einer Reise an die Côte d’Azur zwar milde Temperaturen, das Mittelmeer und die Sonne auf Sie, jedoch werden Sie auf dem Weg dorthin sicherlich mit dem ein oder anderen Schneefall zu rechnen haben.   

 

Winterreifenregelung in Frankreich

Grundsätzlich gilt in unserem westlichen Nachbarland keine generelle Winterreifenplicht. Wenn es jedoch die Wetterbedingungen erfordern, können dort kurzerhand die Winterreifen vorgeschrieben werden. Dies kommt meistens in Gebirgsregionen vor und ist durch ein entsprechendes Verkehrsschild mit der Aufschrift „Pneus hiver admis“ oder „Pneus neige admis“ gekennzeichnet. Wichtig zu wissen ist, dass sich Winterreifen über eine Profiltiefe von mindestens 3,5 Millimeter definieren lassen und an allen 4 Rädern anzubringen sind. Sollten die Straßen mit viel Schnee bedeckt sein, können ebenfalls Schneeketten vorgeschrieben werden. Drauf weist Sie ein blaues Schild am Straßenrand hin, auf welchem Schneeketten abgebildet sind. Ist dies der Fall, dann dürfen Sie mit maximal 50 km/h unterwegs sein. Verstoßen Sie gegen diese Regelungen, haben Sie mit einem Bußgeld von 135 € zu rechnen.

Winterreifenregelung in Österreich:

Vergleichbar wie in Deutschland oder Frankreich gibt es auch in Österreich keine grundsätzliche Plicht, Winterreifen aufzuziehen. Bei winterlichen Straßenbedingungen allerdings schon! Und zwar im Zeitraum vom 01. November bis zum 15. April des folgenden Jahres. Wird diese Regelung missachtet, können Sie mit einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 5.000 € belangt werden. Gerade dann, wenn durch ihr Missachten noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind. In Österreich spricht man von einem Winterreifen, wenn dieser mindestens eine Profiltiefe von 5 Millimeter aufweisen kann. Die sogenannten „Allwetterreifen“ mit „M+S“ Kennung gelten in Österreich ebenfalls als Winterreifen. Sollten die Straßen mit viel Schnee bedeckt sein, dann gilt wie in Frankreich auch eine Schneekettenpflicht.

Drohnenaufnahme von Winterlandschaft
Geländewagen im Schnee

Winterreifenregelung in der Schweiz:

Auch in der Schweiz gibt es zum Thema Winterreifen keine pauschale Regelung. Sollten Sie jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen den Verkehr behindern, einen Unfall verursachen oder Personen gefährden, trifft Sie eine Mitschuld und Sie müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen. Wenn es also die Witterungsbedingungen erfordern, sind Winterreifen ein absolutes Muss. Auf bestimmten Straßen können ebenfalls Schneeketten für die Antriebsachse vorgeschrieben werden. Dies wird Ihnen durch die entsprechenden Straßenschilder angezeigt.

 

Winterreifenregelung in Italien  

Auf sehr vielen Straßen gibt es in Italien eine Winterreifenplicht. Jedoch sind hier die Vorschriften nicht überregional oder landübergreifend geregelt, sondern entscheidet hier jede Provinz (vgl. mit deutschen Landkreisen) für sich, wie Winterreifen benutzt werden sollen. Daher ist es ratsam, sich darüber zu informieren wie die Bestimmungen auf ihrer Reiseroute sind um entsprechenden Umständen entgegenzuwirken. Auf manchen Straßen besteht bei winterlichen Verhältnissen auch eine Schneekettenpflicht. Hier werden Sie üblicherweise durch die entsprechenden Schilder informiert. Bei einer Fahrt mit Schneeketten gilt ebenfalls die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Winterreifenregelung in Tschechien

Im Gegensatz zu den anderen Ländern, die wir Ihnen bis hier hin beschrieben haben, gibt es in Tschechien eine klare Regelung. Im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März haben alle Straßenverkehrsteilnehmer die Pflicht, mit Winterreifen unterwegs zu sein. Konkret heißt das: Bedecken Schnee, Eis oder Schneematsch die Straßen oder sind die allgemeinen Witterungsbedingungen winterlich, müssen an Ihrem Auto Winterreifen vorzufinden sein, welche eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter besitzen. Wie auch in Österreich zählen die Reifen mit der „M+S“ – Kennung, ebenfalls als Winterreifen.   

>> Wir wünschen Ihnen nun eine gute Reise und hoffen, dass Sie unsere Tipps beherzigen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

 

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Winterkompletträder oder einen Reifenwechsel?

 

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